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Parteispenden sind steuerlich absetzbar

Parteispenden könnt Ihr steuerlich absetzen. Eine Spende reduziert die zu zahlende Einkommensteuer, und zwar bis zu einem Betrag von 1.650 Euro (Einzel-Veranlagung) bzw. 3.300 Euro (Zusammen-Veranlagung) um die Hälfte des gespendeten Betrags. Bei höheren Spenden hängt die Steuererleichterung von Eurem individuellen Steuersatz ab. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.