Wie wird gewählt? Wer darf wählen? Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger sowie alle weiteren Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune haben. Was wird gewählt? Bei den Kommunalwahlen in Thüringen im Frühjahr 2024 werden nach Angaben des Innenministeriums gewählt: die Oberbürgermeister der fünf kreisfreien Städte Erfurt, Jena, Gera, Weimar und Suhl die Oberbürgermeister der kreisangehörigen Städte Eisenach, Mühlhausen, Altenburg, Gotha und Ilmenau 13 der 17 Thüringer Landräte. Nicht gewählt werden im Frühjahr 2024 die Landräte in Saalfeld-Rudolstadt, im Saale-Orla-Kreis, im Kreis Nordhausen und im Kreis Sonneberg. Grund ist jeweils, dass dort früher Landräte vorzeitig ihr Amt niedergelegt haben, so dass eine andere Wahlperiode nötig wurde. 63 hauptamtliche und 19 ehrenamtliche Bürgermeister. In Thüringen gibt es Anfang 2024 insgesamt 605 Gemeinden. Die Mitglieder aller 17 Thüringer Kreistage. Die meisten Mitglieder der Gemeinde- und Städträte. Schließlich werden noch viele Ortsteilbürgermeister sowie Ortsteilratsmitglieder einer Gemeinde sowie Ortschaftsbürgermeister sowie Ortschaftsratsmitglieder einer Landgemeinde gewählt. Wie stimme ich ab? Der Wählende hat drei Stimmen zur Auswahl. Diese kann er alle vergeben, aber auch nur eine oder zwei. Mit den Stimmen kann er einen Kandidaten aus einer der Wahllisten auf dem Wahlzettel wählen – egal, auf welcher Position dieser steht. Er kann die drei Stimmen natürlich auch auf verschiedene Kandidaten auch von verschiedenen Listen verteilen. Zudem kann er aber auch nur eine Liste direkt wählen. Dann verteilen sich seine drei Stimmen auf die ersten drei Kandidaten der jeweiligen Liste. Die anderen Kandidaten der Liste gehen leer aus. Quelle: mdr